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   RG, 13.05.1930 - III 284/29   

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https://dejure.org/1930,527
RG, 13.05.1930 - III 284/29 (https://dejure.org/1930,527)
RG, Entscheidung vom 13.05.1930 - III 284/29 (https://dejure.org/1930,527)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1930 - III 284/29 (https://dejure.org/1930,527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welchen Personen gegenüber verletzt der Prozeßrichter seine Amtspflicht, wenn er bei der Beurkundung eines Prozeßvergleichs für eine Partei einen Vertreter ohne gehörige Prüfung der vorgezeigten Vollmacht zuläßt und über deren Inhalt falsche Angaben in das Protokoll ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50

    Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei

    In anderen Fällen ist aber der Kreis der "Dritten" erheblich weiter gezogen worden; so besteht die Amtspflicht eines ein Ballspiel beaufsichtigenden Lehrers auch gegenüber unbeteiligten Passanten, die durch den Ball verletzt werden können (RGZ 125, 85), eines Rechtspflegers bei Eintragung einer unwirksamen Prokura gegenüber einem auf die Wirksamkeit der Prokura vertrauenden Geschäftsfreund der Firma (RGZ 127, 153 ff [156]), des Zwangsversteigerungsrichters gegenüber einem Mieter (RGZ 129, 23 ff [26]), des einen Vergleich beurkundenden Prozessrichters gegenüber dem Rechtsnachfolger einer Partei (RGZ 129, 37 ff [43]).
  • BGH, 12.04.1951 - III ZB S9/50
    In anderen Fällen ist aber der Kreis der "Dritten" erheblich weiter gezogen worden; so besteht die Amtspflicht eines ein Ballspiel beaufsichtigenden Lehrers auch gegenüber unbeteiligten Passanten, die durch den Ball verletzt werden können (RGZ 125, 85), eines Rechtspflegers bei Eintragung einer unwirksamen Prokura gegenüber einem auf die Wirksamkeit der Prokura vertrauenden Geschäftsfreund der Firma (RGZ 127, 153 ff [156]), des Zwangsversteigerungsrichters gegenüber einem Mieter (RGZ 129, 23 ff [26]), des einen Vergleich beurkundenden Prozessrichters gegenüber dem Rechtsnachfolger einer Partei (RGZ 129, 37 ff [43]).
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